Brasilien stellt Geldwäsche-Regularien für Glücksspiel-Unternehmen vor
Unter bestimmten Umständen sollten zentrale Meldestellen einen Verpflichteten im eigenen oder im Namen einer anderen zentralen Meldestelle ersuchen können, für einen bestimmten Zeitraum Transaktionen oder Tätigkeiten zu überwachen, die über ein Bank- oder Zahlungskonto oder Kryptowertekonto oder eine andere Art von Geschäftsbeziehung in Bezug auf Personen durchgeführt werden, bei denen ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten oder der Terrorismusfinanzierung besteht. Zentrale Meldestellen sollten auch in der Lage sein, Verpflichtete auf Informationen hinzuweisen, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden relevant sind. Solche Hinweise können Verpflichteten helfen, ihre Sorgfaltsverfahren gegenüber Kunden anzupassen und deren Übereinstimmung mit Risiken sicherzustellen, ihre Risikobewertungs- und Risikomanagementsysteme entsprechend zu aktualisieren und ihnen zusätzliche Informationen bereitzustellen, die eine verstärkte Sorgfaltsprüfung bei bestimmten Kunden oder Transaktionen mit höheren Risiken erforderlich machen könnten. Die Vernetzung der zentralen automatisierten Mechanismen der Mitgliedstaaten würde es den nationalen zentralen Meldestellen ermöglichen, rasch grenzüberschreitende Informationen über die Identität der Inhaber von Bank- und Zahlungskonten, Depotkonten und Kryptowertekonten und von Schließfächern in anderen Mitgliedstaaten zu erhalten, sodass sie Finanzanalysen effizienter durchführen und besser mit den entsprechenden Stellen aus anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten könnten. Ein direkter grenzüberschreitender Zugang zu Informationen über Bank- und Zahlungskonten, Depotkonten, Kryptowertekonten und über Schließfächer würde es zentralen Meldestellen ermöglichen, Finanzanalysen innerhalb einer ausreichend kurzen Frist zu erstellen, um Gelder, die über verschiedene Konten geleitet werden, auch unter Verwendung virtueller IBANs, zu verfolgen, potenzielle Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken und eine rasche Strafverfolgung zu gewährleisten.
Bei Erlass der in diesem Absatz genannten Maßnahmen nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Bekanntmachung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Abweichend von Unterabsatz1 setzen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um Artikel 74 bis zum 10. Alle natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer nachweisen können. (3) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 10 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von delegierten Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird von dem Beschluss über den Widerruf nicht berührt.
- Die Ergebnisse der Risikobewertung auf Unionsebene können den zuständigen Behörden und den Verpflichteten bei der Ermittlung, dem Verständnis, der Steuerung und der Minderung von Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Risiken der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen helfen.
- Diese Befugnisse sollten sich auf die Durchführung von Inspektionen in den Betriebsstätten der juristischen Personen und der Verpflichteten erstrecken, die als Trustees von Express-Trusts oder Personen, die entsprechende Positionen in ähnlichen Rechtsvereinbarungen innehaben, tätig sind, unabhängig davon, ob sie von den für die Zentralregister zuständigen Stellen oder von anderen Behörden in deren Namen durchgeführt werden.
- Zentrale Meldestellen sind für die Entgegennahme von Meldungen verdächtiger Transaktionen oder verdächtiger Tätigkeitsberichte von Verpflichteten zuständig, die im Hoheitsgebiet ihrer Mitgliedstaaten niedergelassen sind.
- Dies geschieht oft, indem Bargeld in Prepaid-Karten umgewandelt wird, die von Zahlungsdienstleistern akzeptiert werden, die keine strengen Identifizierungsnachweise verlangen.
Rückmeldungen werden auch den Aufsehern zur Verfügung gestellt, um ihnen die Durchführung einer risikobasierten Beaufsichtigung gemäß Artikel 40 zu ermöglichen. Die zentrale Meldestelle übermittelt dem einzelnen Verpflichteten oder Gruppen oder Kategorien von Verpflichteten mindestens einmal jährlich Rückmeldung und berücksichtigt dabei die Gesamtzahl der von den Verpflichteten gemeldeten verdächtigen Transaktionen. Rückmeldungen gemäß diesem Artikel sind nicht so zu verstehen, dass sie jegliche von Verpflichteten übermittelte Meldung einschließen. (2) Die in Absatz 1 genannte Anforderung wird für einen im nationalen Recht festgelegten Zeitraum angewendet, der sechs Monate nicht überschreiten darf. Die Mitgliedstaaten können die Beschränkung des Zugangs zu den unter Unterabsatz 1 Buchstabe c genannten strafverfolgungsrelevanten Informationen im Einzelfall gestatten, wenn die Bereitstellung dieser Informationen voraussichtlich eine laufende Ermittlung gefährdet. Alle Daten, die den zuständigen Behörden zusätzlich zu den in Absatz 2 aufgeführten Daten zur Verfügung gestellt werden.
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(17) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für die Zentralregister zuständigen Stellen im Falle, dass sie im Zuge der gemäß diesem Artikel durchgeführten Kontrollen oder auf andere Weise Tatsachen feststellen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen könnten, die zentrale Meldestelle unverzüglich davon in Kenntnis setzen. (6) Bei der Durchführung der in Absatz 1 genannten Bewertung koordiniert die Kommission die Arbeiten auf Unionsebene, berücksichtigt die in Absatz 4 genannten Stellungnahmen und bezieht Experten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden und der zentralen Meldestellen, die AMLA und andere Gremien auf Unionsebene, sowie andere einschlägige Interessenträger, soweit angebracht, mit ein. Da ein harmonisierter Ansatz für den Zugang zu Zentralregistern auf der Grundlage des Nachweises eines berechtigten Interesses dringend umgesetzt werden muss, sollten die einschlägigen Bestimmungen von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Da jedoch in der Anfangsphase der neuen Regelung für den Zugang auf Grundlage eines berechtigten Interesses die Zahl der Anträge, die von den für die Zentralregister zuständigen Stellen zu bearbeiten sind, voraussichtlich einen Höchststand erreichen wird, sollten die Fristen für die Gewährung des Zugangs für die ersten vier Monate der Anwendung der neuen Regelung nicht gelten. Zentrale automatisierte Mechanismen, die die Ermittlung der Inhaber von Bankkonten, Zahlungskonten, Kryptowertekonten und Depotkonten ermöglichen, und Schließfächer sollten bis zu diesem Datum ebenfalls vernetzt sein. Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vielfalt sind Grundwerte der Union, die sie in allen Bereichen ihres Handelns zu fördern beabsichtigt.
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Eine Beurteilung der Frage, inwieweit die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechte und Grundsätze gewahrt wurden. Die übermittelten Informationen unterliegen in jedem Fall Anforderungen an eine berufliche Geheimhaltungspflicht, die den nach Artikel 57a Absatz 1 genannten Anforderungen mindestens gleichwertig sind. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das aufgrund besonderer Bestimmungen des Unionsrechts im Bereich dieser Richtlinie oder im Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht beziehungsweise Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzinstituten eingeleitet wird. (1) Die Mitgliedstaaten stellen als Beitrag zur Vorbereitung der Risikobewertung gemäß Artikel 7 sicher, dass sie die Wirksamkeit ihrer Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung überprüfen können, indem sie umfassende Statistiken über Faktoren, die für die Wirksamkeit solcher Systeme relevant sind, führen.
- Wenn es sich bei dem unter Unterabsatz 1 Buchstabe a dieses Absatzes genannten Aufseher des Nichtfinanzsektors um eine Selbstverwaltungseinrichtung handelt, wird diese Stellungnahme auch der gemäß Artikel 52 für die Beaufsichtigung dieser Selbstverwaltungseinrichtung zuständigen Behörde vorgelegt.
- Der Zugang sollte auch allen Personen gewährt werden, die einen schriftlichen Antrag in Bezug auf einen Trust oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung stellen, der/die direkt oder indirekt eine Kontrolle verleihende Beteiligung an einer Gesellschaft oder einer anderen juristischen Person mit Sitz außerhalb der Union hält oder besitzt, einschließlich in Form von Inhaberaktien oder durch andere Formen der Kontrolle.
- Solche Hinweise können Verpflichteten helfen, ihre Sorgfaltsverfahren gegenüber Kunden anzupassen und deren Übereinstimmung mit Risiken sicherzustellen, ihre Risikobewertungs- und Risikomanagementsysteme entsprechend zu aktualisieren und ihnen zusätzliche Informationen bereitzustellen, die eine verstärkte Sorgfaltsprüfung bei bestimmten Kunden oder Transaktionen mit höheren Risiken erforderlich machen könnten.
(4) Die Mitgliedstaaten können den zuständigen Behörden die Befugnis erteilen, Geldbußen zu verhängen, die über die in den Absätzen 2 und 3 genannten Beträge hinausgehen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Geldbußen auch verhängt werden können, wenn die Verpflichteten die gemäß Artikel 56 dieser Richtlinie für sie geltenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen nicht eingehalten haben oder wenn es sich um Verstöße handelt, die keine schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstöße sind. (4) Abweichend von Absatz 3 können die Aufseher des Aufnahmemitgliedstaats für den Fall, dass bei Verpflichteten, die gemäß Absatz 1 über Niederlassungen oder andere Arten von Infrastruktur in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind, schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße festgestellt werden, die der sofortigen Abhilfe bedürfen, auf eigene Initiative geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um gegen diese Verstöße vorzugehen. Solche Maßnahmen sind befristet und werden aufgehoben, sobald die festgestellten Verstöße behandelt werden, was auch mit Unterstützung oder in Zusammenarbeit mit den Aufsehern im Herkunftsmitgliedstaat des Verpflichteten erfolgen kann. (2) Stellen die Aufseher des Aufnahmemitgliedstaats Verstöße gegen die geltenden Anforderungen fest, fordern sie die Verpflichteten, wettigo schweiz die über die in Absatz 1 genannten Niederlassungen oder Arten von Infrastruktur tätig sind, auf, die geltenden Anforderungen zu erfüllen, und unterrichten die Aufseher des Herkunftsmitgliedstaats über die bei diesen Verpflichteten festgestellten Verstöße und die ergangene Aufforderung, die Anforderungen zu erfüllen. Oktober 2027 die Informationen über die Regelungen für die Verhängung von Geldbußen und die Anwendung verwaltungsrechtlichen Maßnahmen gemäß diesem Absatz mit, gegebenenfalls einschließlich Informationen darüber, ob bestimmte Sanktionen oder Maßnahmen den Rückgriff auf ein bestimmtes Verfahren erfordern.